Kundenzufriedenheit

Aufträge der öffentlichen Hand: Was bei der Reinigung von Bushaltestellen zu beachten ist

8. Dezember 2024 · Redaktion Ziemerhahn · 7 Min

Aufträge der öffentlichen Hand: Was bei der Reinigung von Bushaltestellen zu beachten ist

Praxis-Hinweis: Definierte Reinigungsintervalle und dokumentierte Kontrollen sorgen langfristig fuer gleichbleibende Qualitaet.

Reinigungsaufträge der öffentlichen Hand - ob Bushaltestellen, Unterführungen, Bahnhofsvorplätze oder kommunale Grünanlagen - sind für viele Reinigungsunternehmen attraktiv: Die Laufzeiten sind in der Regel länger, die Aufträge größer und die Bezahlung verlässlich. Gleichzeitig bringen öffentliche Aufträge Anforderungen mit sich, die sich von privaten Verträgen erheblich unterscheiden.

Vergaberecht: Wie öffentliche Aufträge vergeben werden

Öffentliche Auftraggeber - Kommunen, Landkreise, Bundesbehörden, kommunale Verkehrsunternehmen - sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Das dient der Transparenz und dem Wettbewerb.

Relevante Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Rahmengesetz für öffentliche Vergabe
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) - für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • VOL/A - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (wird durch UVgO abgelöst)
  • EU-Richtlinie 2014/24 - bei Aufträgen über dem EU-Schwellenwert (aktuell ca. 215.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen)

Für Reinigungsunternehmen, die erstmals an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, empfiehlt sich die Nutzung der Plattform DTVP oder Vergabe24, auf denen viele kommunale Ausschreibungen veröffentlicht werden.

Was Bushaltestellen besonders macht

Bushaltestellen sind keine gewöhnlichen Reinigungsobjekte. Sie sind Außenanlagen, witterungsexponiert, rund um die Uhr öffentlich zugänglich und werden von sehr unterschiedlichen Personengruppen genutzt. Das wirkt sich auf Verschmutzungsgrad, Reinigungsintervalle und einzusetzende Mittel aus.

Typische Verschmutzungen an Bushaltestellen:

  • Vandalismusschäden (Graffiti, Aufkleber, eingeritzte Flächen)
  • Vogelkot auf Dachflächen, Metallträgern und Sitzflächen
  • Kaugummi auf Bodenflächen und Sitzflächen
  • Müll und Verpackungen - besonders an frequentierten Haltestellen
  • Schmutzwassereinträge durch Regen, Schneematsch, Spritzwasser vom Fahrbahn

Besonderheiten bei der Reinigung:

  • Glasflächen (Wartehaus): Müssen regelmäßig von Fingerabdrücken, Kleberresten und Beschädigungen befreit werden
  • Metallkonstruktionen: Rost, Graffiti und Vogelkot erfordern unterschiedliche Reinigungschemie
  • Sitzbänke: Oft aus beschichtetem Metall oder Holz - materialgerechte Pflege notwendig
  • Abfallbehälter: Leerung, Reinigung und Desinfektion separat beauftragen oder einschließen

Anforderungen an Bieter in der Ausschreibung

Wer sich auf einen öffentlichen Reinigungsauftrag bewirbt, muss in der Regel folgende Nachweise erbringen:

Eignungsnachweise:

  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 1–3 Mio. € je Schadensfall)
  • Referenzliste vergleichbarer Aufträge (oft mind. 3 Referenzen der letzten 3 Jahre)
  • Nachweis ausreichender Personalkapazität

Fachliche Anforderungen:

  • Schulungsnachweise für eingesetztes Personal
  • Sicherheitsdatenblätter der Reinigungsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Kalkulation öffentlicher Reinigungsaufträge

Öffentliche Ausschreibungen verlangen eine transparente Kalkulation. Versteckte Kosten oder nachträgliche Preiserhöhungen sind in der Regel nicht möglich - der angebotene Preis gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Wichtige Kalkulationsposten:

  • Personalkosten inkl. Sozialabgaben, Urlaubsgeld, Zulagen
  • Fahrtkosten und Fahrzeugkosten (bei verteilten Haltestellenstandorten erheblich)
  • Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial
  • Schutzausrüstung (bei Arbeiten im Straßenraum: Warnweste, Signalkleidung Klasse 2 nach EN ISO 20471)
  • Overhead (Verwaltung, Versicherungen, Gewinnmarge)

Tipp: Öffentliche Auftraggeber vergeben nicht immer an den günstigsten Anbieter. Qualitätskriterien - Referenzen, Zertifizierungen, Sozialstandards - können bis zu 40 % der Bewertung ausmachen.

Vertragliche Besonderheiten

Öffentliche Dienstleistungsverträge enthalten oft Klauseln, die im privaten Bereich selten vorkommen:

  • Mindestlohnnachweis für eingesetztes Personal (Tarifbindung bei ÖPNV-Aufträgen)
  • Berichtspflichten - monatliche Protokolle, Abweichungsmeldungen
  • Reaktionszeiten bei Sonderverschmutzungen oder Vandalismusschäden
  • Eskalationsverfahren bei Reklamationen
  • Kündigungsfristen und Leistungsänderungsvorbehalt

Fazit: Lohnt sich die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen?

Für etablierte Reinigungsunternehmen mit strukturierten Abläufen und nachgewiesener Referenzbasis: ja, eindeutig. Öffentliche Aufträge bieten Planungssicherheit und Skalierungspotenzial. Der administrative Aufwand bei der Angebotserstellung ist hoch, amortisiert sich aber bei längerer Vertragslaufzeit.

Unternehmen, die erstmals teilnehmen, sollten mit kleineren Losen oder kommunalen Direktaufträgen beginnen, bevor sie auf große Rahmenverträge bieten.

Kontaktieren Sie uns

Sie moechten Ihre Reinigungsprozesse verbessern? Wir beraten Sie unverbindlich fuer Ihr Objekt.

Zur Anfrage